Leistungen

Welche Aufgaben erfüllt ein Garten- und Landschaftsarchitekt?

Zu den Aufgaben eines Gartenarchitekten (Landschaftsarchitekten) gehört es u.a.

Räume zu schaffen, Entwürfe zu entwickeln, Ideen und Lösungen zu finden.

Praktische Aufgaben wie z.B. die Höhenplanung oder Genehmigungen, gestalterische Aufgaben wie z.B. Material- und Pflanzenauswahl und der Überblick über technische Umsetzung und Einhaltung des Budgets gehören u.a. zu den Aufgaben, welche ich mit Ihnen - oder für Sie - erledige.

 

Die individuelle, kundenorientierte Planungen von Gärten und Freianlagen, umfasst unter anderem:

 

Grundlagenermittlung / Bestandsanalyse

 

-        Erfassung des aktuellen Bestandes / Einbeziehung des Bestandes in die Planung / Besprechung der 

           Wünsche der Bauherren

 

Vorentwurf

 

-        Entwickeln von ersten Ideen bzw. Vorstellungen / Prüfung des Budgets

 

Entwurf

 

-        Zusammenfassung der Ideen und Wünsche / Entwicklung eines Garten- / Freiraumplanes

 

Genehmigungsplanung

 

-        Einholen von erforderlichen Genehmigungen

 

-        Erarbeiten von Bauanträgen für Carports, Terrassendächer etc.

 

Ausführungsplanung

 

-        Ausführungspläne für die Baustelle

 

-        Entwicklung / Planung von Details

 

-        Materialauswahl

 

Kostenermittlung / Vergabe

 

-        Massenermittlung zur Angebotsanfrage

 

-        Kostenaufstellung

 

-         Mithilfe bei der Auswahl eines geeigneten ausführenden Betriebes

 

Pflanzplanung

 

-        Auswahl geeigneter Pflanzen

 

-        Erstellung eines Pflanzplanes

 

Bauüberwachung

 

-        Kontrolle / Koordinierung / Begleitung der Arbeiten

 

-        Anpassen der Ausführungsunterlagen

 

Abrechnung

 

-        Prüfung von Rechnungen

 

Objektbegleitung

 

-        Nachhaltige Begleitung nach Fertigstellung / Qualitätssicherung

 

Gerne erstelle ich Ihnen ein Honorarangebot für die von Ihnen gewünschten Leistungen.

Termine sind natürlich auch arbeitnehmerfreundlich abends und am Wochenende möglich.